persönliche
Beratung

Patrick Schmitz

06591 95 600

Allgemeine Geschäftsbedingungen der blue Werbetechnik GbR, Gerolstein

 

Preisangebot
Die Preisangebote werden in Euro abgegeben und gelten vorbehaltlich anderer Vereinbarungen ohne Mehrwertsteuer; sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrags durch blue Werbetechnik GbR.

Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Beträge für Einzelaufträge bis zu 50,– Euro sind bei Lieferung rein netto zahlbar. Bei kleineren Beträgen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Die Zahlung durch Wechsel setzt vorherige schriftliche Vereinbarung voraus. Wechsel und Schecks werden nur dann zahlungshalber angenommen, wenn sie nachweislich diskontierbar bzw. einlösbar sind. Kundenakzepte werden für die ersten 30 Tage spesenfrei angenommen. Die Spesen für den Rest der Laufzeit gehen zu Lasten des Wechselgebers. Die Hereinnahme von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen gewährt, wenn Barzahlung innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist erfolgt. Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder besonderer Materialien ist blue Werbetechnik GbR berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.
Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem blue Werbetechnik GbR über das Geld verfügen kann, bei Banküberweisungen und Schecks der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei blue Werbetechnik GbR eingeht.
Gerät der Auftraggeber mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit in Rückstand, gehen bei ihm Wechsel zu Protest, erfolgen bei ihm Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, so wird die gesamte noch bestehende Forderung sofort und auf einmal fällig, auch wenn für die Forderungen noch nicht fällige Wechsel angenommen sind. blue Werbetechnik GbR ist in diesem Fall außerdem berechtigt, von dem Liefervertrag zurückzutreten, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen und für die weiteren Lieferungen Barzahlung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger Gegenforderungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu.
Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

Zahlungsverzug
Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf, für die Zeit des Verzuges Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben, mindestens aber in Höhe der Bankzinsen, die der Auftragnehmer für in Anspruch genommenen Bankkredit zahlen muss.

Eigentumsvorbehalt
blue Werbetechnik GbR behält sich an sämtlichen von ihr gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer alle, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent – Saldo bezahlt hat.

Lieferungen
Lieferungen gelten ab Gerolstein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportversicherungen werden von blue Werbetechnik GbR nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Bestellers vorgenommen.

Überschreiten der Lieferfrist
Für Überschreiten der Lieferfrist ist blue Werbetechnik GbR nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderung des Auftrages oder durch Umstände, welche blue Werbetechnik GbR nicht zu vertreten hat, verursacht ist.
Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden Betrieben, von denen die Herstellung abhängig ist – verursacht durch Krieg, Streik oder Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder blue Werbetechnik GbR für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Lieferungsverzug
Befindet sich blue Werbetechnik GbR im Lieferverzug, ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden.
Rügen wegen versteckter Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, sind nach Ablauf von 3 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, ausgeschlossen.
Abweichung in der Beschaffenheit des von blue Werbetechnik GbR beschafften Papiers und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Geschäftsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände stehen, für zuverlässig erklärt sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit der Gummierung und Lackierung haftet blue Werbetechnik GbR nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Überprüfung erkennbar waren.

Vom Auftraggeber beschafftes Material
Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist blue Werbetechnik GbR frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zahlung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.

Verpackung
Verpackung aus Papier oder Pappe wird zu Selbstkosten zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und nicht zurückgenommen.

Entwurfsarbeiten, Präsentationen, Probedrucke
Entwurfsarbeiten, Präsentationen und Probedrucke werden berechnet, auch wenn der Auftrag im Nachhinein nicht erteilt wird.

Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Daten und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei blue Werbetechnik GbR.
Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung von blue Werbetechnik GbR nicht zulässig. Filme, Druckplatten, Daten und dgl. bleiben Eigentum von blue Werbetechnik GbR, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftraggeber erworben sind.
Druckplatten, Filme, Daten, Stanzen und dgl. sind Betriebsgegenstände von blue Werbetechnik GbR und bleiben als solche dessen Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

Versicherung
Wenn die an blue Werbetechnik GbR übergebenen Manuskripte, Originale, Druckunterlagen, Daten, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

Satzfehler
Satzfehler werden im Vorfeld, soweit sie erkannt werden, kostenlos berichtigt. Dagegen werden von blue Werbetechnik GbR infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche und gewünschte Änderungen, insbesondere Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

Korrekturabzüge
blue Werbetechnik GbR haftet nicht für Satz- und sonstige Fehler, wenn der Auftraggeber die Druckfreigabe erklärt hat, d.h., wenn der Auftraggeber die Korrekturabzüge, Andrucke oder die heute üblichen „pdf-Dateien“ für den Druck oder die Veröffentlichung (z. B.: Anzeigen in anderen Medien) freigegeben hat. Der Auftraggeber selbst ist verpflichtet, die Unterlagen auf Fehler hin zu überprüfen.
Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist blue Werbetechnik GbR nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden.
Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. In diesem Falle ist jeder Anspruch auf Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.

Mehr- oder Minderlieferung
Im Allgemeinen liefert blue Werbetechnik GbR die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farbdrucken und besonders schwierigen Drucken auf 10% und außerdem, wenn das Papier von blue Werbetechnik GbR auf Grund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.

Archivierung
Das Lagern und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, wie z.B. Druckarbeiten, Stehsatz, Druckplatten und Datenträger aller Art, Negative, Diapositive, Montagen, fremde Papiere usw., erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten.

Verpackungsmaterial und Abfälle
Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeindlichen Abgang bei der Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum von blue Werbetechnik GbR.

Firmentext und Betriebs-Kenn-Nummer
blue Werbetechnik GbR behält sich das Recht vor, ihren Firmentext, ihr Firmenzeichen oder ihre Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch blue Werbetechnik GbR.

Erfüllungsort für beide Teile ist Gerolstein.
Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Daun. Bei Nichtkaufleuten gilt dies jedoch nur für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

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